Umzug ins Vereinigte Königreich
Umzug nach England: Was der Zoll seit dem Brexit von Ihnen verlangt
Ein Umzug nach England ist seit dem Brexit kein Umzug innerhalb Europas mehr, sondern eine Ausfuhr und eine Einfuhr. Das macht die Fahrt nicht länger — aber es verlangt Papiere, die vorher niemand brauchte, und einen Antrag, den nur Sie selbst stellen können.

So läuft es
Vier Schritte über den Kanal.
- 01
Besichtigung
Wir sehen uns Ihre Wohnung an — und schreiben dabei gleich die Umzugsgutliste, die später am Zoll vorliegen muss.
- 02
Ihr ToR-Antrag
Sie beantragen die Zollbefreiung bei HMRC. Das kann Ihnen niemand abnehmen, und es bestimmt den Termin.
- 03
Ausfuhr
Wir melden das Umzugsgut elektronisch zur Ausfuhr an und stimmen die Papiere mit der britischen Seite ab.
- 04
Über den Kanal
Fähre oder Eurotunnel, dann die Einfuhr mit Ihrer Referenznummer. Am Ziel wird ausgeladen wie überall.
Zuständigkeiten
Einen Teil kann Ihnen niemand abnehmen.
Das übernehmen Sie
- Den Antrag auf Transfer of Residence bei HMRC stellen — er ist an Ihre Person gebunden.
- Uns die Referenznummer geben, sobald sie da ist.
- Sagen, was mitsoll: auch das, was im Keller steht und das, was Auflagen hat.
Fangen Sie mit dem Antrag an, bevor Sie einen Termin suchen. HMRC nennt keine verbindliche Bearbeitungsdauer.
Das übernehmen wir
- Die Umzugsgutliste auf Englisch, mit Stückzahlen und Zeitwerten.
- Die elektronische Ausfuhranmeldung auf deutscher Seite.
- Die Abstimmung mit dem Zollagenten in Großbritannien und die Papiere im Wagen.
Was wir nicht machen: Steuerberatung, Bewertung Ihrer Gegenstände, und wir setzen uns über keine Frist hinweg.
Seit dem Brexit ist England zollrechtlich Ausland
Ein Umzug nach Wien oder Amsterdam ist eine Fahrt innerhalb des Binnenmarkts. Der Wagen wird beladen, fährt los und wird am Ziel ausgeladen. Ein Umzug nach England ist das nicht mehr. Das Vereinigte Königreich ist seit dem Austritt aus der Europäischen Union ein Drittland, und damit wird aus der Fahrt eine Ausfuhr auf der einen und eine Einfuhr auf der anderen Seite des Kanals.
Praktisch heißt das: Es gibt zwei Zollvorgänge, nicht einen. Auf der deutschen Seite muss das Umzugsgut ausgeführt werden, auf der britischen eingeführt. Beide brauchen Papiere, und die britische Seite braucht sie, bevor der Wagen losfährt — nicht erst am Hafen.
Das klingt nach mehr Aufwand, als es am Ende ist. Der entscheidende Teil liegt nicht im Fahren, sondern in den Wochen davor. Wer die Anträge rechtzeitig stellt, merkt vom Zoll unterwegs fast nichts. Wer es nicht tut, steht mit einem beladenen Wagen an der Grenze und zahlt Einfuhrabgaben auf den eigenen Hausrat.
Transfer of Residence: die Befreiung von den Einfuhrabgaben
Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Großbritannien verlegt, kann seinen Hausrat abgabenfrei einführen. Die britische Steuerbehörde HMRC nennt das Transfer of Residence, kurz ToR. Beantragt wird sie mit dem Formular ToR1, und zwar von der umziehenden Person selbst — nicht von der Umzugsfirma.
Die Bedingungen sind klar umrissen. Sie müssen vor dem Umzug mindestens zwölf zusammenhängende Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs gewohnt haben. Die Gegenstände müssen mindestens sechs Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz gewesen sein. Und die Einfuhr muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrem Zuzug stattfinden.
Nach der Bewilligung bekommen Sie von HMRC eine eigene Referenznummer. Diese Nummer gehört in die britische Einfuhranmeldung — ohne sie greift die Befreiung nicht, auch wenn der Antrag bewilligt wurde. Genau deshalb fragen wir sie ab, bevor der Wagen belädt.
Ein Punkt wird oft übersehen: Nach der Einfuhr dürfen die befreiten Sachen zwölf Monate lang nicht verkauft, verliehen, verpfändet, vermietet oder weitergegeben werden. Wer das Sofa nach einem halben Jahr weiterverkauft, riskiert, die gesparten Abgaben nachzahlen zu müssen.
Was von der Befreiung ausgenommen ist
Nicht alles, was im Wagen steht, fällt unter die Befreiung. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, Tabak und Tabakwaren sowie gewerblich genutzte Beförderungsmittel und nicht tragbare Arbeitsgeräte. Der volle Weinkeller ist damit kein Umzugsgut im Sinne der Regelung, sondern eine eigene Sache mit eigenen Abgaben.
Das ist kein Verbot, sondern eine Abgrenzung: Solche Waren können mitfahren, sie müssen dann aber gesondert angemeldet und versteuert werden. In der Praxis ist es meistens billiger, sie hierzulande zu lassen.
Getrennt davon stehen die Sachen, die generell Auflagen haben — Waffen, Pflanzen, Lebensmittel, Medikamente, Tiere. Die haben mit der Zollbefreiung nichts zu tun, sondern mit Einfuhrbeschränkungen. Wenn so etwas mitsoll, sagen Sie es bitte bei der Besichtigung, nicht am Beladetag.
Die Ausfuhr auf deutscher Seite
Auch das Verlassen der EU ist ein Zollvorgang. Eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt ist nur bis zu einem Wert von 1.000 Euro oder einer Masse von 1.000 Kilogramm zulässig. Ein Haushalt liegt über beidem, oft um ein Vielfaches — für einen Umzug nach England braucht es deshalb eine förmliche elektronische Ausfuhranmeldung.
Eine Sendung in Teile zu zerlegen, um unter diese Grenzen zu kommen, ist ausdrücklich nicht zulässig. Wer auf die Idee kommt, den Hausrat in drei Fuhren unter je 1.000 Euro aufzuteilen, hat kein Verfahren gespart, sondern eines verletzt.
Grundlage für beide Seiten ist dieselbe Liste: eine vollständige Aufstellung des Umzugsguts mit Stückzahlen und Zeitwerten, auf Englisch. Sie entsteht bei der Besichtigung und ist der eine Punkt, an dem wir Ihre Mitarbeit wirklich brauchen. Eine Liste, auf der „diverse Kartons“ steht, hilft am Zoll niemandem.
Zur Einordnung: Diese Seite gibt den Ablauf wieder, wie ihn die britische Steuerbehörde HMRC und der deutsche Zoll beschreiben (Stand September 2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, und maßgeblich sind immer die Angaben der Behörden selbst. Im Zweifel fragen Sie dort nach, bevor Sie sich auf einen Termin festlegen.
Von wo aus
Der Zoll ist überall gleich. Das Beladen nicht.
Was am Kanal passiert, hängt nicht davon ab, wo der Wagen losgefahren ist. Was davor passiert, sehr wohl — Treppenhaus, Haltverbot und Zufahrt sind in jeder Stadt anders. Deshalb steht der Zollteil hier und der örtliche Teil auf einer eigenen Seite.
Ihre Stadt ist nicht dabei? Wir fahren im ganzen Rhein-Main-Gebiet los — rufen Sie einfach an.
Häufige Fragen
Zoll, kurz beantwortet
Wie lange vorher muss ich den ToR-Antrag stellen?
So früh wie möglich. HMRC nennt keine verbindliche Bearbeitungsdauer, verlangt aber, dass die Bewilligung vor der Einfuhr vorliegt. In der Praxis planen wir den Umzugstermin erst fest, wenn die Referenznummer da ist — alles andere setzt Sie dem Risiko aus, Einfuhrabgaben auf Ihren eigenen Hausrat zu zahlen.
Ich ziehe nur für zwei Jahre nach England. Gilt die Befreiung trotzdem?
Die Befreiung setzt voraus, dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz ins Vereinigte Königreich verlegen — dass das Land also Ihr Zuhause wird. Ein befristeter Aufenthalt kann das erfüllen, ein Zweitwohnsitz neben dem deutschen in der Regel nicht. Das ist der Punkt, den Sie vorab mit HMRC oder einer Steuerberatung klären sollten, nicht mit uns.
Was passiert, wenn Sachen dabei sind, die ich noch keine sechs Monate habe?
Für diese Gegenstände gilt die Befreiung nicht, für den Rest der Sendung schon. Sie gehören trotzdem auf die Umzugsgutliste — nur eben als das, was sie sind. Etwas zu verschweigen, das später im Wagen gefunden wird, gefährdet die Befreiung für die gesamte Sendung.
Können Sie meinen Wein und meine Zigarren mitnehmen?
Mitnehmen ja, abgabenfrei nein. Alkoholische Getränke sowie Tabak und Tabakwaren sind von der Transfer-of-Residence-Befreiung ausgenommen. Sie müssen gesondert angemeldet und versteuert werden. Bei den Mengen, um die es meistens geht, ist es günstiger, sie hierzulande zu lassen.
Fahren Sie auch von England zurück nach Deutschland?
Ja, und dann dreht sich das Verfahren um: Aus der britischen Einfuhr wird eine Ausfuhr, und auf deutscher Seite greift die Zollbefreiung für Übersiedlungsgut. Die Bedingungen ähneln sich — zwölf Monate Wohnsitz außerhalb der EU, sechs Monate Besitz, Einfuhr binnen zwölf Monaten nach dem Zuzug. Sprechen Sie uns an, wir schauen uns Ihren Fall konkret an.
Erst der Antrag, dann der Termin.
Sagen Sie uns früh Bescheid, auch wenn das Datum noch offen ist. Besichtigung und Angebot kosten nichts.